Hero'Z Personenbeförderung
Jetzt buchen

Ratgeber

Krankenfahrt und Krankenkasse: Was wird bezahlt?

Verordnung, Genehmigung, Zuzahlung, Muster 4. Rund um die Kostenübernahme bei Krankenfahrten gibt es viele Begriffe und wenig verständliche Erklärungen. Auf dieser Seite finden Sie die wichtigsten Regeln in klarer Sprache. Und wenn Sie danach immer noch unsicher sind: Rufen Sie uns an, wir klären es für Sie.

Die Grundregel

Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt Fahrtkosten nur dann, wenn die Fahrt aus medizinischen Gründen zwingend notwendig ist. Rechtsgrundlage ist § 60 SGB V, die Einzelheiten regelt die Krankentransport-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses.

Zwei Dinge müssen also zusammenkommen: eine ärztliche Verordnung und, je nach Fall, eine Genehmigung der Krankenkasse.

Die Verordnung (Muster 4)

Die Verordnung stellt Ihre behandelnde Ärztin oder Ihr behandelnder Arzt aus. Das Formular heißt „Verordnung einer Krankenbeförderung“ und wird meist als Muster 4 bezeichnet. Darauf steht unter anderem:

  • welche Beförderungsart notwendig ist (Taxi/Mietwagen, Krankentransportwagen, Rettungswagen)
  • der Grund der Beförderung
  • ob es sich um eine einzelne Fahrt oder eine Serienfahrt handelt
  • der Behandlungszeitraum

Die Beförderungsart ist entscheidend. Hero'Z führt Fahrten durch, die als Taxi oder Mietwagen verordnet sind, also Beförderung im Sitzen oder im Rollstuhl. Ist ein Krankentransportwagen oder Rettungswagen verordnet, brauchen Sie einen qualifizierten Krankentransport oder den Rettungsdienst. Schicken Sie uns im Zweifel ein Foto der Verordnung, wir sagen Ihnen sofort, ob wir die richtige Adresse sind.

Wann eine Genehmigung nötig ist und wann nicht

Keine Genehmigung nötig: Fahrten zu einer stationären Behandlung, also zur Aufnahme im Krankenhaus und zur Entlassung, sowie Fahrten zu vor- und nachstationären Behandlungen und ambulanten Operationen.

Genehmigung nötig: Fahrten zu einer ambulanten Behandlung müssen grundsätzlich vorab von der Krankenkasse genehmigt werden.

Genehmigung gilt als erteilt bei:

  • Pflegegrad 4 oder Pflegegrad 5
  • Pflegegrad 3 mit dauerhafter Beeinträchtigung der Mobilität
  • Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen aG (außergewöhnliche Gehbehinderung), Bl (blind) oder H (hilflos)

Wer eine dieser Voraussetzungen erfüllt, muss nicht auf eine Entscheidung der Kasse warten.

Sonderfall hochfrequente Behandlungen: Bei Dialyse, onkologischer Chemotherapie und Strahlentherapie kommt eine Übernahme regelmäßig in Betracht, auch wenn keine der oben genannten Voraussetzungen vorliegt. Die Genehmigung ist hier trotzdem einzuholen.

Was Sie selbst zahlen

Wenn die Kasse die Fahrt übernimmt, zahlen Sie eine gesetzliche Zuzahlung: zehn Prozent der Fahrtkosten, mindestens 5 Euro, höchstens 10 Euro pro Fahrt, nie mehr als die tatsächlichen Kosten der Fahrt.

Hin- und Rückweg gelten als zwei getrennte Fahrten. Bei einem Termin fallen also bis zu 20 Euro Zuzahlung an.

Zwei Hinweise, die oft überraschen: Bei Fahrtkosten gilt die Zuzahlungspflicht auch für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren. Fahrtkosten sind hier die Ausnahme von der sonstigen Zuzahlungsbefreiung für Minderjährige.

Wer im Kalenderjahr seine Belastungsgrenze erreicht, wird für den Rest des Jahres von allen Zuzahlungen befreit. Die Grenze liegt bei zwei Prozent der jährlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt, bei chronisch Kranken bei einem Prozent. Sammeln Sie Ihre Quittungen und beantragen Sie die Befreiung bei Ihrer Krankenkasse. Bei regelmäßigen Fahrten lohnt sich das fast immer.

Und wenn die Kasse ablehnt?

Ein Ablehnungsbescheid ist nicht das letzte Wort. Sie können innerhalb eines Monats nach Zugang des Bescheids schriftlich Widerspruch einlegen. Lassen Sie sich dabei von Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt unterstützen: Eine ergänzende Begründung, warum die Fahrt medizinisch notwendig ist, hilft mehr als jedes Argument von Ihnen.

Unabhängige Beratung erhalten Sie kostenlos bei der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland, bei den Ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatungsstellen (EUTB) oder bei den Sozialverbänden.

Privat versichert?

Private Krankenversicherungen erstatten Fahrtkosten nach den Bedingungen Ihres Tarifs. Die Regeln unterscheiden sich von Tarif zu Tarif deutlich. In der Regel zahlen Sie zunächst selbst und reichen die Rechnung anschließend ein. Wir stellen Ihnen eine Rechnung aus, die alle Angaben enthält, die Ihre Versicherung braucht. Klären Sie vor der Fahrt kurz mit Ihrer Versicherung ab, was Ihr Tarif abdeckt.

Selbstzahler

Sie können jederzeit auch ohne Verordnung und ohne Krankenkasse bei uns buchen. Wir nennen Ihnen den Preis vorab verbindlich, damit Sie wissen, woran Sie sind. Rufen Sie einfach an.

Wir nehmen Ihnen die Formalitäten ab

Schicken Sie uns ein Foto Ihrer Verordnung, per WhatsApp, per E-Mail oder über das Formular. Wir prüfen, ob alles vollständig ist, klären die Genehmigung mit Ihrer Krankenkasse und melden uns mit einer klaren Antwort zurück. Kostenlos und unverbindlich.

Alles zu unseren Krankenfahrten

Hinweis: Diese Seite gibt einen allgemeinen Überblick nach bestem Wissen und ersetzt keine Rechts- oder Sozialberatung. Maßgeblich sind die gesetzlichen Regelungen und die Entscheidung Ihrer Krankenkasse im Einzelfall. Stand: August 2026.

Kontakt & Anfrage

Rufen Sie uns an oder senden Sie uns Ihre Anfrage – wir melden uns schnellstmöglich.

Rückruf anfordern

Zwei Angaben genügen. Wir rufen Sie zurück und klären alles Weitere am Telefon.

Oder senden Sie uns gleich alle Angaben zur Fahrt

Sie haben eine ärztliche Verordnung? Schreiben Sie es kurz in die Nachricht – wir melden uns und Sie können uns das Foto per WhatsApp oder E-Mail schicken.

Pflichtfeld

06103 3107141

WhatsApp

Öffnungszeiten

Mo–Fr
8:00–20:00 Uhr
Sa & So
nach Vereinbarung

Einzugsgebiet

Schwerpunkt Dreieich und Kreis Offenbach – wir fahren im gesamten Rhein-Main-Gebiet:

  • Dreieich
  • Neu-Isenburg
  • Langen
  • Dietzenbach
  • Heusenstamm
  • Obertshausen
  • Rodgau
  • Rödermark
  • Seligenstadt
  • Frankfurt am Main
  • Flughafen Frankfurt
  • Darmstadt

Weitere Ziele auf Anfrage – fragen Sie einfach für Ihre Strecke an.

So finden Sie uns

Voltastraße 8–10, 63303 Dreieich

Straßenkarte mit dem Standort von Hero'Z in der Voltastraße in Dreieich-Sprendlingen, nahe der Offenbacher Straße und der A661
In Google Maps öffnen →
Anrufen 06103 3107141 WhatsApp